Allgemeine Reisebedingungen gültig ab 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Reise- und Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Wyss Reisen AG Boningen (nachfolgend Wyss Reisen AG genannt) Anwendung (Eigenprodukte/Eigentouroperating von Wyss Reisen AG). Bei vermittelten Leistungen Dritter oder Einzelleistungen schliesst der Kunde den Vertrag direkt mit diesen Dritten ab und es gelten deren Vertragsbedingungen.

2. Anmeldung und Reservation
Die Anmeldung durch den Kunden ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und Wyss Reisen AG kommt mit der Annahme der telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Anmeldung zustande. Damit beginnt die Wirksamkeit der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Reserviert der Kunde für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder eine Rechnung (ausgenommen Tagesfahrten).

3. Sitzplätze und Fahrzeug
Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Bei Ferienreisen können die vordersten drei Sitzreihen gegen einen Zuschlag reserviert werden.
1. Reihe Fr. 30.-, 2. Reihe Fr. 25.-, 3. Reihe Fr. 20.- pro Person. Plätze der Reihe 1-3 welche nicht vorreserviert werden, sind ohne Zuschlag frei verfügbar.

Die eingesetzten Fahrzeuge stammen aus dem Fahrzeugpark von Wyss Reisen AG oder von sorgfältig ausgewählten Partnerfirmen. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.

4. Kinder
Kinder ab 4 Jahren sind bei der Carfahrt kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Kinder bei Drittanbietern gratis bzw. vergünstigt sind.

5. Mitnahme von Tieren
Aus hygienischen, sicherheitsrelevanten und organisatorischen Gründen sowie aufgrund Allergien der Chauffeure von Wyss Reisen AG und der Gäste ist die Mitnahme von Tieren im Reisebus nicht gestattet.

6. Abmeldung durch den Kunden
a. Ferienreisen
Bei Abmeldung einer getätigten Buchung wird zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person erhoben. Diese Gebühr wird durch keine Versicherung gedeckt. Bei Rücktritt später als 21 Tage vor Reisebeginn werden für Umtriebe und Hotelforderungen folgende Annullationsspesen berechnet: 21 bis 15 Tage vor Abreise 20% / 14 bis 8 Tage vor Abreise 50% / 7 bis 4 Tage 80% / 3 bis 0 Tage 100% des Pauschalbetrages.

b. Tagesfahrten
Bei Rücktritt 3 bis 0 Tage vor Reisebeginn werden 100% des Pauschalbetrags verrechnet.

c. Ersatzperson
Der Kunde hat die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, die seine Position im Vertrag einnimmt. Ursprünglicher Kunde und Ersatzperson stehen solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Mehrkosten ein.

7. Durchführung
Für die Gruppenreisen der Wyss Reisen AG gilt für die Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Reisenden. Die Wyss Reisen AG behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise bis spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Bei Tagesfahrten spätestens 3 Tage vor der Reise.

Sollten zwingende Gründe wie höhere Reisewarnungen des EDA, Epidemien, Pandemien, Streiks, Unruhen etc. die Durchführung der Reise verhindern, orientiert die Wyss Reisen AG die Kunden so rasch wie möglich über die Reiseabsage. Wird eine Reise durch die Wyss Reisen AG abgesagt, so wird der bereits bezahlte Betrag dem Kunden vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Wyss Reisen AG bemüht sich, sofern möglich, dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.

Sollte während der Reise eine Änderung der Tagesabläufe oder Tagesordnung erforderlich sein (z.B. auf Grund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf einen Preisnachlass.

8. Reiseabbruch
Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann ihm der Preis für das Arrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Lasten des Kunden. Muss der Kunde die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft ihm einer der Reiseleiter/Carchauffeure der Wyss Reisen AG bei der Organisation seiner Rückreise.

9. Programm- und Preisänderungen
a. Vor Vertragsabschluss:
Die Wyss Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor der Buchung durch den Kunden zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde vor Vertragsabschluss über diese Änderungen informiert.

b. Nach Vertragsabschluss:
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Die Wyss Reisen AG muss sich Preisanpassungen aufgrund von Änderungen, wofür sie nicht verantwortlich gemacht werden kann, vorbehalten (wie Erhöhung Beförderungskosten, Erhöhung der Annulations-versicherung, Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen wie z.B. Mehrwertsteuer, neue Abgaben, Erhöhung Treibstoffkosten etc. – Aufzählung nicht abschliessend). Die Wyss Reisen AG behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es besondere Umstände erfordern.

c. Während der Reise:
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemüht sich die Wyss Reisen AG, eine gleichwertige Ersatzleistung bzw. Alternative anzubieten.

10. Reka-Checks
Ab dem 01.01.2026 werden keine Reka-Checks als Zahlungsmittel mehr akzeptiert.

11. Kundenkarten
Auf Tages- und Mehrtagesfahrten wird den Kunden ein Treuerabatt gewährt. Die Kundenkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Pro Tages- und pro Mehrtagesfahrt (unabhängig der Dauer einer Ferienreise) erhält der Kunde 1 Stempel, welcher während der Reise bezogen werden muss. Ein Nachtrag ist nicht möglich.

12. Trinkgelder
Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgeld für den Chauffeur und die Reisebegleitung ist in den Preisen nicht eingerechnet.

13. Veranstaltungsticket
Definitiv bestellte Tickets für Veranstaltungen können weder spesenfrei umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Annullationskosten betragen in jedem Fall 100%.

14. Pass- und Zollvorschriften
Für sämtliche Reisen ins Ausland benötigen die Kunden eine gültige Identitätskarte (ID) oder einen gültigen Reisepass. Jeder Reiseteilnehmer ist für das Mitführen der Reisedokumente sowie das Einhalten der Pass- und Zollvorschriften aller Länder persönlich verantwortlich.

15. Annullierungskosten und SOS-Schutz
Bei der Buchung einer Pauschalreise, ist der Abschluss einer Annullierungskosten- und SOS-Reiseschutzversicherung obligatorisch. Der obligatorische Annullationsschutz ist nicht in den Pauschalpreisen enthalten und wird separat verrechnet. Sollte der Kunde bereits über eine eigene Versicherung verfügen, kann er anlässlich seiner Buchung auf diese Versicherung verzichten.

16. Versicherung
Durch die Haftpflichtversicherung der Wyss Reisen AG ist der Kunde als Person während der Reise im Car gegen nicht selbstverschuldete Unfälle vollumfänglich versichert. Ausserhalb des Cars besteht seitens Wyss Reisen AG keine Haftung. Das Reisegepäck, welches sich im Kofferraum befindet, ist während der Fahrt versichert. Ausserhalb des Cars/Anhängers besteht keine Haftung, auch nicht bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Gepäckes oder der Velos/Mietvelos.
Bei Reisen mit Fahrrädern ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch und der verantwortungsvolle Umgang im Strassenverkehr wird vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Kunden ihren Versicherungsschutz vor der Abreise überprüfen.

17. Haftung
Wyss Reisen AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung, die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist (keine abschliessende Aufzählung):
a) auf Versäumnisse seitens Kunden vor oder während der Reise (z.B. fehlende Dokumente).
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien, Streiks etc. oder auf ein Ereignis, welches die Wyss Reisen AG, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

18. Datenschutz
Die vom Kunden an die Wyss Reisen AG mitgeteilten Daten werden von der Wyss Reisen AG gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, die unter Umständen weniger streng als die schweizerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass die Wyss Reisen AG oder der Leistungsträger verpflichtet sind, diese Daten oder Teile davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diese zu übermitteln.
Durch die Buchung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. seitens Wyss Reisen AG informiert wird. Die Kunden können sich aus dieser Verteilerliste jederzeit austragen lassen (info@wyss-reisen.ch).

19. Fotos
Durch die Teilnahme an einer Reise stimmt der Kunde zu, dass Fotos, welche während der Reise aufgenommen werden, auf der Website der Wyss Reisen AG veröffentlicht und für interne Fotopräsentationen verwendet werden dürfen.

20. Reklamation
Die Kunden sind verpflichtet, sich bei Reklamationen direkt an Ort und Stelle beim Chauffeur, beim Reiseleiter oder beim Gastgeber zu melden, damit eventuell sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Diese nehmen Reklamationen entgegen, ohne jedoch berechtigt zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Nach der Rückkehr sind Reklamationen bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Reise schriftlich einzureichen.

21. Gurtentragepflicht (Art. 57 Abs. 5 lit. a SVG i.V.m. Art. 3a VRV)
Bei sämtlichen Reisecars, welche mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen diese während der Fahrt tragen. Kinder unter sieben Jahren müssen zusätzlich in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten mit einer nach ECE-Reglement Nr. 442 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert werden.

22. Gratis-Parkplatz in Boningen
Bei Zustieg in Boningen steht während der gesamten Dauer der Reise ein Gratis-Kundenparkplatz zur Verfügung. Für Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt die Wyss Reisen AG keine Haftung.

23. Sicherstellung der Kundengelder
Die Wyss Reisen AG ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen durch den Reisegarantiefonds der schweizerischen Reisebranche gewährleistet. Die einbezahlten Kundengelder sind somit zu 100% abgesichert.

24. Teilnichtigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Wyss Reisen AG ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Wyss Reisen AG wird Olten/SO als Gerichtsstand vereinbart.

Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand Dezember 2025.

Aus Einfachheitsgründen wurde für diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» nur die männliche Form gewählt. Selbstverständlich gelten die obenstehenden Formulierungen für alle Geschlechter.